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Evangelisches Seniorenwohn- und Pflegezentrum Bramfeld 

Theodor Fliedner Haus    

Berner Chaussee 37 - 41

Die Adresse für stationäre Altenpflege in Hamburg – Bramfeld

   Tel. 040 - 64 60 45 0       

 Zertifiziert nach dem Diakonie-Siegel  Pflege

 

                                                                                                                                                                    25.01.2012

 

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Verwaltung

Unsere Verwaltung hilft ihnen in allen Bereichen des Heimeinzugs, der Kostenregelung ,ggf. über die Sozialbehörde, sowie allen anderen behördlichen Angelegenheiten.

   Frau Cornelius  und  Frau Dahm  

Unsere beiden Fachfrauen in der Verwaltung sind Ansprechpartner wenn es um die Finanzen und den Kontakt zu den Behörden geht.

 

Unsere aktuelle Preisliste. 

Die Preise richten sich nach der Pflegeeinstufung durch den MDK und beinhalten alle Leistungen des Hauses. Bei beihilfefähigen Gästen kommt es zu  individuellen Abweichungen der Zuzahlung durch die Pflegekasse. Für Einzelzimmer gibt es keinen Kostenaufschlag oder Kaution.

Unsere Preisliste ab 1.10.2011

Pflegestufe Tagessatz Pflegesatz Unterkunft+

Verpflegung

Investitions-

kosten

Heimentgeld im Monat Zuzahlung der Pflegekasse Restbetrag
        0 72,66 818,91 707,27 684,15 2210,33 keine 2210.33   
        1 91,88 1403,58 707,27 684,15 2795,00 1023,00    1772,00   
        2 111,92 2013,20 707,27 684,15 3404,62 1279,00 2125,62  
        3 132,09 2626,77 707,27 684,15 4018,19 1510,00 2508,19  

Das Heimentgeld setzt sich zusammen aus dem Pflegesatz + Unterkunft / Verpflegung +

Investitionskosten. Nach Abzug der Zuzahlung durch die Pflegekasse erhalten Sie die für sie

maßgeblichen Restkosten.           Lesen Sie bitte auch - Aufnahme ins TFH.

 

Tagessätze

Pflegestufe Tagessatz

Gesamt    

Pflegesatz

 

Unterkunft+

Verpflegung

Investitions-

kosten

   
        0 72,66 26,92 23,25 22,49    
        1 91,88 46,14 23,25 22,49    
        2 111,92 66,18 23,25 22,49    
        3 132,09 86,35 23,25 22,49    

 

Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege ist zweifach begrenzt.

Wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Pflege für längstens ( 28 Tage) 4 Wochen im Kalenderjahr und nur bis 1.470,-€         Kosten werden nur für die Pflegestufe 1-3 übernommen.

Berechnung Zuzahlung der Kasse:   Anzahl der KZP Tage x Ges. Tagessatz minus Tage  x Pflegesatz, jedoch höchstens bis 1470,-

Pflegestufe KZP für 28 Tage

   

   
        0 2034,48    
        1 1280,72    
        2 1623,76    
        3 2188,52    

Kombination mit Verhinderungspflege
Sofern der Leistungsrahmen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist, steht dem Pflegebedürftigen während des weiteren Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege die Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zu.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall auch hier 1.470 € im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Anträge können formlos an die Pflegekasse gerichtet werden.

 

 

Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte an oder senden uns eine Mail .

Termine für eine Besichtigung können Sie tel. vereinbaren.

 Tel. 64 60 45 0

 

Sekretariat

Sollten Sie sich persönlich oder telefonisch bei uns melden läuft Ihr erster Kontakt immer über unsere

freundlichen Damen im Sekretariat. Von hier aus werden Sie  in alle Abteilungen des TFH weitergeleitet.

Es begrüßen Sie:

                    

        Frau Sternhagen                         Frau Bargmann

 

 

 

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Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: info@tfh-hamburg.de
Stand: 25.01.12