25.01.2012 |
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VerwaltungUnsere Verwaltung hilft ihnen in allen Bereichen des Heimeinzugs, der Kostenregelung ,ggf. über die Sozialbehörde, sowie allen anderen behördlichen Angelegenheiten.
Unsere beiden Fachfrauen in der Verwaltung sind Ansprechpartner wenn es um die Finanzen und den Kontakt zu den Behörden geht.
Unsere aktuelle Preisliste.Die Preise richten sich nach der Pflegeeinstufung durch den MDK und beinhalten alle Leistungen des Hauses. Bei beihilfefähigen Gästen kommt es zu individuellen Abweichungen der Zuzahlung durch die Pflegekasse. Für Einzelzimmer gibt es keinen Kostenaufschlag oder Kaution.
Das Heimentgeld setzt sich zusammen aus dem Pflegesatz + Unterkunft / Verpflegung + Investitionskosten. Nach Abzug der Zuzahlung durch die Pflegekasse erhalten Sie die für sie maßgeblichen Restkosten. Lesen Sie bitte auch - Aufnahme ins TFH.
Tagessätze
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Die Kurzzeitpflege ist zweifach begrenzt. Wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Pflege für längstens ( 28 Tage) 4 Wochen im Kalenderjahr und nur bis 1.470,-€ Kosten werden nur für die Pflegestufe 1-3 übernommen. Berechnung Zuzahlung der Kasse: Anzahl der KZP Tage x Ges. Tagessatz minus Tage x Pflegesatz, jedoch höchstens bis 1470,-
Kombination mit Verhinderungspflege Anträge können formlos an die Pflegekasse gerichtet werden.
Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte an oder senden uns eine Mail . Termine für eine Besichtigung können Sie tel. vereinbaren.
Sekretariat Sollten Sie sich persönlich oder telefonisch bei uns melden läuft Ihr erster Kontakt immer über unsere freundlichen Damen im Sekretariat. Von hier aus werden Sie in alle Abteilungen des TFH weitergeleitet. Es begrüßen Sie:
Frau Sternhagen Frau Bargmann
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Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:
info@tfh-hamburg.de
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