Preise / Leistungsentgelt

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten

Die Heimentgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern wie Pflegekasse und Sozialhilfeträgern und dem Träger der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen (Vergütungsvereinbarung) kann bei Interesse jederzeit eingesehen werden.

Die Preisbestandteile sind:

  • Entgelt für Unterkunft (inklusive Hauswirtschaftliche Leistungen)
  • Entgelt für Verpflegung (inklusive Hauswirtschaftliche Leistungen)
  • Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inklusive Soziale Betreuung)
    • zzgl. Ausbildungsumlagen nach Bundesrecht (PBG) und Landesrecht (HmbAltPflvO)
  • Entgelt für Investitionsaufwendungen

Bei nicht ausreichender Rente kann ein Antrag auf Heimkostenübernahme beim zuständigen Amt für Grundsicherung gestellt werden. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich.

Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen möglich. Da die Heimentgelte immer nur für einen begrenzten Zeitraum zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart werden, können die Sätze nach dem Ende des Zeitraums neu verhandelt werden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Einkaufspreise oder Personalkosten nachweislich gestiegen sind und so eine Anpassung der Entgelte notwendig machen. In diesem Fall kündigen wir die Erhöhung des Entgeltes mindestens vier Wochen vorher an.

Weitere Informationen zum Heimentgelt finden Sie hier:

Preisliste ab 01.04.2023 (PDF)