Mitbestimmung

Für mehr Mitbestimmung und Transparenz

In unserem Haus wird Mitbestimmung gelebt: Der Wohnbeirat wird in alle Entscheidungen, die unsere Einrichtung betreffen, selbstverständlich mit einbezogen. Dies reicht von der wöchentlichen Essensbesprechung über die Gestaltung der Gartenanlage oder des Wohnbereichs bis hin zur Änderung der Pflegesätze.

Der Wohnbeirat ist eine Verpflichtung nach § 13 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG), das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist. Das Gesetz garantiert pflegebedürftigen und behinderten Menschen das Recht auf mehr Transparenz, mehr Qualität und mehr Verbraucherschutz.

Weitere Informationen zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) finden Sie hier: www.hamburg.de/pflege/veroeffentlichungen/2130542/wohn-und-betreuungsqualitaetsgesetz-hamburg/.